Stand: 12. August 2025 • Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), nicht gegenüber Verbrauchern.
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Noveris GmbH („Noveris“) im Bereich Beratung, Implementierung, Betrieb/Hosting und Support von Automatisierungen (insb. n8n) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten nur, wenn Noveris ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
1.3 Rangfolge bei Widersprüchen: (a) Einzelvertrag/Angebot inkl. Leistungsbeschreibung/SLA/DPA, (b) diese AGB, (c) gesetzliche Regelungen.
2.1 Noveris erbringt je nach Vereinbarung (i) Beratungs- und Implementierungsleistungen (Time-&-Material oder Werkleistung), (ii) Managed-/Hosting-Leistungen (Betrieb n8n inkl. Monitoring, Updates, Backups gemäß SLA), (iii) Support-Leistungen (E-Mail/Prio-Support), (iv) Integrationen/Connectoren zu Dritt-Systemen sowie (v) optionale KI-Anbindungen (LLM-Dienste).
2.2 Open-Source-Komponenten (z. B. n8n) werden gemäß deren Lizenzen bereitgestellt; Noveris schuldet keine Eigenschaften über die jeweilige Lizenz hinaus.
3.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Test- und Produktivzugänge, Ansprechpartner (Entscheider), Testdaten (pseudonymisiert, soweit möglich), Systemvoraussetzungen und Freigaben bereit.
3.2 Verzögert der Kunde Mitwirkungen, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände und Wartezeiten sind vergütungspflichtig.
3.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit von Inhalten, Daten und Weisungen allein verantwortlich und stellt Noveris von Ansprüchen Dritter hieraus frei.
4.1 Änderungswünsche werden als Change Request dokumentiert. Noveris unterbreitet Aufwand/Kosten/Zeiten; die Umsetzung erfolgt nach schriftlicher Freigabe des Kunden.
4.2 Änderungen an Dritt-APIs, Ratenlimits, Lizenzbedingungen oder Cloud-Diensten gelten als nicht von Noveris zu vertretende Umstände; Anpassungen sind gesondert zu vergüten.
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich zugesagt. Bei höherer Gewalt und vergleichbaren, unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ausfall von Rechenzentren, Provider-Störungen, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen) ruhen die Pflichten für die Dauer der Störung zzgl. Anlaufzeit.
6.1 Bei Werkleistungen erklärt der Kunde die Abnahme nach erfolgreicher Funktionsprüfung. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
6.2 Fiktive Abnahme: Erfolgt binnen 10 Werktagen nach Übergabe keine substanzielle, dokumentierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
7.1 Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht mit folgender Maßgabe: Noveris leistet zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – zurücktreten.
7.2 Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme/Übergabe. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz/Grobfahrlässigkeit, arglistigen Verschweigens sowie Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit – hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.
7.3 Keine Gewähr für Mängel, die auf kundenseitige Änderungen, Dritt-Plugins, API-Limitierungen, unsachgemäße Nutzung, fehlende Mitwirkung oder externe Systemupdates zurückgehen.
8.1 Für Managed/Hosting gilt ausschließlich das vereinbarte SLA. Ohne ausdrücklich vereinbartes SLA sind Verfügbarkeitsangaben Zielwerte.
8.2 Wartungsfenster, Sicherheits-Updates und Notfall-Fixes dürfen zu kurzzeitigen Unterbrechungen führen; Noveris informiert angemessen.
8.3 Verfügbarkeit ist exklusive Zeiten (i) höherer Gewalt, (ii) Störungen in Netzen/Dritt-Diensten, (iii) kundenseitiger Fehlkonfigurationen, (iv) vereinbarter Wartungen.
9.1 Für Open-Source-Software gelten deren Lizenzen vorrangig. Noveris übernimmt keine Garantie für Funktionen/Folgen aus Änderungen durch Maintainer.
9.2 Bei Nutzung externer APIs/Cloud- oder KI-Dienste schließt der Kunde erforderliche Verträge selbst, sofern nicht „Hosted bei Noveris“ vereinbart ist; anfallende Gebühren trägt der Kunde (Durchberechnung möglich).
9.3 KI-Funktionen (LLM) liefern probabilistische Ergebnisse; der Kunde prüft Inhalte vor produktivem Einsatz. Für Entscheidungen auf Basis von KI-Ausgaben bleibt der Kunde verantwortlich.
10.1 Soweit Noveris personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) nach Art. 28 DSGVO. Ohne DPA erfolgt keine Verarbeitung.
10.2 Der Kunde ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO und trägt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Informationspflichten und Betroffenenrechte. Noveris verarbeitet ausschließlich weisungsgebunden.
10.3 Bei „Hosted bei Noveris“ stellt Noveris ein DSGVO-konformes Hosting nach vereinbartem SLA sicher. Bei On-Prem/Hybrid liegt die DSGVO-Compliance im Einflussbereich des Kunden.
11.1 Noveris setzt angemessene, dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ein. Details können in einer gesonderten Sicherheitsanlage geregelt werden.
11.2 Backups werden gemäß SLA durchgeführt. Wiederherstellungen erfolgen nach wirtschaftlich angemessenem Bemühen; Recovery-Times/Points nur gemäß SLA.
12.1 Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt. Monatliche Entgelte (Managed/Hosting/Support) werden im Voraus fällig; Projekt-/Beratungsleistungen monatlich nach Aufwand.
12.2 Zahlungsziel: 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Bei Verzug: gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) und pauschaler Verzugsschaden. Noveris darf Leistungen bei Zahlungsverzug aussetzen.
12.3 Mehraufwände durch API-Änderungen, Drittanbieter, Change Requests oder fehlende Mitwirkung sind gesondert vergütungspflichtig.
13.1 Der Kunde erhält an individuellen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Weiterlizensierung ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
13.2 An generischen Modulen, Vorlagen, Methodiken, Skripten und Know-how behält sich Noveris sämtliche Rechte vor; Noveris darf diese frei wiederverwenden.
13.3 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei Noveris.
Der Kunde stellt Noveris von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf kundenseitige Inhalte, Daten, Weisungen, Rechtsverletzungen (z. B. Urheber-/Datenschutz-/Wettbewerbsrecht) oder die Nutzung kundeneigener Verträge/Dienste zurückgehen.
15.1 Noveris haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Noveris nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt.
15.4 Gesamt-Haftungshöchstgrenze (außer in Ziff. 15.1): die in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt vom Kunden an Noveris gezahlten Entgelte.
15.5 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – außer in Ziff. 15.1 – ausgeschlossen.
16.1 Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen. Ausnahmen gelten für gesetzliche Pflichten und Berater mit gleicher Verschwiegenheitspflicht.
16.2 Noveris darf den Kunden als Referenz (Name/Logo) in Kundenlisten, Pitches und auf der Website nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
17.1 Managed/Hosting/Support laufen – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht mit Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
17.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug über 30 Tage, erhebliche Pflichtverletzung).
17.3 Bei Vertragsende unterstützt Noveris gegen Vergütung bei der geordneten Übergabe/Migration (Offboarding).
Noveris ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden angezeigt. Rechte und Pflichten dürfen auf verbundene Unternehmen übertragen werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
Der Kunde beachtet Export-/Sanktionsvorschriften. Noveris kann Leistungen verweigern, wenn gesetzliche/behördliche Vorgaben dem entgegenstehen.
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Noveris.
20.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Individualabreden gehen diesen AGB vor.
20.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.