Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 06 / 2026
1. Geltungsbereich & Zielgruppe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Noveris (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Entwicklungs-, Integrations- und Wartungsleistungen rund um Prozessautomatisierung, lokale KI, Dokumentenautomatisierung, Webseiten mit Prozessanbindung und Self-hosted Infrastruktur.
Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von §13 BGB ist nicht beabsichtigt. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
Sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gilt für diesen die separat einsehbare Widerrufsbelehrung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss & Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Vertragsunterzeichnung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Soweit das schriftliche Angebot konkretisiert, hat dieses Vorrang vor abweichenden Regelungen dieser AGB.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Auftrag. Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer separaten Vereinbarung in Textform.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung (Dienstvertrag), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung:
- Notwendige Informationen, Unterlagen und Zugänge
- Erforderliche IT-Zugriffe und Systemkonten
- Einen sachkundigen Ansprechpartner
- Eine geeignete Test- und Produktionsumgebung
Verzögerungen, die durch Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Sofern keine Festpreise vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Wartungs- und Betreuungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet.
6. Termine & Liefertermine
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorlieferanten und Hostern, Pandemien, Streiks sowie sonstige unvorhersehbare Hindernisse verlängern Liefertermine entsprechend.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags eigens erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Vorbestehende Bausteine, Frameworks, Bibliotheken oder generische Komponenten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Lösung.
Open-Source-Komponenten werden gemäß ihrer jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt. Der Auftragnehmer weist im Vorfeld auf relevante Lizenzbedingungen hin.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung mehr als nur unerheblich einschränken. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen, in Textform zu rügen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen oder fehlerhafte Eingaben des Auftraggebers verursacht werden.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Datenschutz & Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden – auch nach Beendigung des Vertrages.
Sofern personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
11. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers sowie das Unternehmenslogo zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
12. Kündigung & Beendigung
Wartungs- und Betreuungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Projektbezogene Verträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.
13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 06 / 2026