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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich & Zielgruppe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Noveris (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Entwicklungs-, Integrations- und Wartungsleistungen rund um Prozessautomatisierung, lokale KI, Dokumentenautomatisierung, Webseiten mit Prozessanbindung und Self-hosted Infrastruktur.

Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von §13 BGB ist nicht beabsichtigt. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.

Sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gilt für diesen die separat einsehbare Widerrufsbelehrung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss & Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Vertragsunterzeichnung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Soweit das schriftliche Angebot konkretisiert, hat dieses Vorrang vor abweichenden Regelungen dieser AGB.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Auftrag. Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer separaten Vereinbarung in Textform.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung (Dienstvertrag), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung:

  • Notwendige Informationen, Unterlagen und Zugänge
  • Erforderliche IT-Zugriffe und Systemkonten
  • Einen sachkundigen Ansprechpartner
  • Eine geeignete Test- und Produktionsumgebung

Verzögerungen, die durch Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart ist. Vor Eingriffen in Produktivsysteme hat der Auftraggeber eine aktuelle Datensicherung vorzuhalten.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Sofern keine Festpreise vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Wartungs- und Betreuungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet.

6. Termine & Liefertermine

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorlieferanten und Hostern, Pandemien, Streiks sowie sonstige unvorhersehbare Hindernisse verlängern Liefertermine entsprechend.

7. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags eigens erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Vorbestehende Bausteine, Frameworks, Bibliotheken oder generische Komponenten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Lösung.

Open-Source-Komponenten werden gemäß ihrer jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt. Der Auftragnehmer weist im Vorfeld auf relevante Lizenzbedingungen hin.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung mehr als nur unerheblich einschränken. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen, in Textform zu rügen.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen oder fehlerhafte Eingaben des Auftraggebers verursacht werden.

Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Datenschutz & Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden – auch nach Beendigung des Vertrages.

Sofern personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

11. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers sowie das Unternehmenslogo zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

12. Kündigung & Beendigung

Wartungs- und Betreuungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Projektbezogene Verträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.

13. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juli 2026

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Prozessautomatisierung, lokale KI und sichere digitale Workflows für kleine und mittelständische Unternehmen.

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